Förderungen zur Reduktion von Treibhausgasen

Aktuelles zur Förderung:

Neue Anträge können erst wieder ab 1.1.2025 eingebracht werden.

Das Förderbudget von 2024 ist aufgrund der vielen Förderanträge bereits ausgeschöpft. Daher bitten wir um Verständnis und möchten Sie darüber informieren, dass derzeit leider keine Anträge mehr angenommen werden können. Nahaufnahme von Solarpanelen

Allgemeine Information

Der Einsatz fossiler Energien und die damit einhergehenden Treibhausgasemissionen sind Hauptverursacher des anthropogenen Treibhauseffektes. Um die Auswirkungen des Klimawandels reduzieren zu können, sind neben der Reduktion des Energieverbrauchs auch der Umstieg auf erneuerbare Energieträger und nachhaltige Mobilitätslösungen zwingend erforderlich. Aus diesem Grund unterstützt die Stadtgemeinde Mödling private Investitionen zur Reduktion der Treibhausgase innerhalb des Mödlinger Gemeindegebietes mit einem finanziellen Zuschuss.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der unten angeführten Richtlinie.

Hinweis 1: Für eine Photovoltaikanlage die in einer bauhistorischen Schutzzone liegt– vergl. Bebauungsplan – hat nach §15, Abs.1, Zi.3 der NÖ-Bauordnung vor Baubeginn eine Bauanzeige beim Stadtbauamt der Stadtgemeinde Mödling zu erfolgen. Die Errichtung einer PV-Anlage ist gemäß § 56 NÖ Bauordnung 2014 zu überprüfen. Für konkrete baurechtliche Rückfragen sowie dem Ansuchen um Bauanzeige steht Ihnen das Stadtbauamt zur Verfügung: Tel: +43 2236 400 505 bzw. bauamt@moedling.at

Hinweis 2: Die seit 1.1.2024 geltende Umsatzsteuerbefreiung für den Kauf und die Installation von PV-Modulen mit einer Engpassleistung bis 35 kWp und der damit verbundene Entfall der Bundesförderung über die OeMAG hat keinerlei Auswirkungen auf die Förderungen der Stadtgemeinde Mödling. Die Förderung der Stadtgemeinde ist eine freiwillige Leistung und ist nicht an Vorgaben der Bundesregierung geknüpft.


Infoblatt Umweltförderungen 2024 (197 KB) - .PDF

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