Hausnummernzuweisung, Hausnummerntafelbestellung

Behördliche vorgeschriebene Zuweisung einer Hausnummer

Sehr geehrter Gebäudeeigentümer!

Gemäß § 31, Abs. 1 und 4 der NÖ Bauordnung 1996 hat die Baubehörde bei Fertigstellung eines neuen Gebäudes eine Hausnummer zuzuweisen und sind die Kosten der Ersichtlichmachung der zugewiesenen Hausnummer samt Verkehrsflächenbezeichnung sowie ihrer Instandhaltung und Erneuerung vom Gebäudeeigentümer zu tragen.

Die anzubringenden Nummerntafeln können durch die Stadtgemeinde Mödling zum Betrag von ca. € 60.-- bei einer Lieferzeit von ca. 2 Wochen bestellt werden.

Die oft fehlenden bzw. schwer lesbaren Hausnummerntafeln schaffen Probleme bei der raschen Auffindung des Hauses durch Rettung, Feuerwehr, Taxi, etc.

Diese Information gilt nicht nur für neue Häuser, sondern auch für ältere Häuser, an denen überhaupt noch keine Hausnummertafeln angebracht sind.

Zuständig


 
Kontaktdaten von Oliver Hoschopf
Kanzleileitung Bauamt
Oliver Hoschopf
Pfarrgasse 9
2340 Mödling
Tel: +43 2236 400 505
Fax: +43 2236 400 520
bauamt@moedling.at
2. Stock, Zimmer 209

 
Kontaktdaten von Mag.a (FH) Judith Schäfer
Sekretariat Bauamt
Mag.a (FH) Judith Schäfer
Tel: +43 2236 400 507
Fax: +43 2236 400 520
bauamt@moedling.at

 
Kontaktdaten von Christina Synek-Weber
Kanzleileitung Bauamt
Christina Synek-Weber
Pfarrgasse 9
2340 Mödling
Tel: +43 2236 400 506
Fax: +43 2236 400 520
bauamt@moedling.at
2. Stock, Zimmer 209