Information für die meldepflichtige Person
(Originaltext der Rückseite des Meldezettels)
1. Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.
2. Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Öffentliche Urkunden, aus denen Familien- und Vornamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen, z.B.: Reisepass und Geburtsurkunde;
- Unterkunftnehmer, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (Fremde): Reisedokument (z.B.: Reisepass);
- eine Bestätigung über die erfolgte Abmeldung von der bisherigen Unterkunft oder über die aufrechte Anmeldung an der bisherigen Untekunft (= Meldezettel); wenn an der bisherigen Unterkunft aus dem Hauptwohnsitz ein ,,weiterer Wohnsitz" wird, ist dort vor Anmeldung des neuen Hauptwohnsitzes eine Ummeldung erforderlich.
3. Für den Inhalt des Meldezettels ist, unabhängig davon, wer den Meldezettel ausfüllt, immer der Meldepflichtige verantwortlich. Kontrollieren Sie daher bitte den Meldezettel auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Eintragungen, auch dann, wenn er von der Behörde ausgefertigt wird.
4. Ihr Hauptwohnsitz ist an jener Unterkunft begründet, an der Sie sich in der Absicht niedergelassen haben, diese zum Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung auf mehrere Wohnsitze zu, so haben Sie jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem Sie das überwiegende Naheverhältnis haben.
Für den ,,Mittelpunkt der Lebensbeziehungen" sind vor allem folgende Bestimmungskriterien maßgeblich: Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbilungsstätte, Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte, Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen und der Ort, an dem Sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, ausgebildet werden oder die Schule oder den Kindergarten besuchen, Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften.
Der Hauptwohnsitz ist für die Eintragung in die ,,Bundes-Wählerevidenz" sowie für verschiedene andere Rechtsbereiche (z.B.: Kfz-Zulassung, waffenrechtliche Urkunden, Sozialhilfe) maßgeblich.
5. Bewahren Sie bitte die bei der Anmeldung ausgefolgten Meldezettel sorgfältig auf. Sie benötigen diese bei vielfältigen Gelegenheiten, insbesondere bei der Abmeldung und der Neuanmeldung (im Falle eines Wohnungswechsels).
6. Bedenken Sie bitte, dass eine Änderung des Hauptwohnsitzes oder eines weiteren Wohnsitzes auch noch weitere Mitteilungspflichten (z.B.: Kfz-Zulassung, waffenrechtliche Urkunden) begründen kann.