Bis 30.06.: Umfrage zum Entwicklungskonzept

Beteiligung für Überarbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes. 

Die Stadtgemeinde Mödling arbeitet derzeit an der Aktualisierung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes, in dem wesentliche strategische Weichenstellungen für die künftige Entwicklung der Stadt vorgenommen werden. Das derzeit rechtsgültige Entwicklungskonzept (ÖEK) wurde 2015 das letzte Mal überarbeitet und muss daher an geänderte Rahmenbedingungen und künftige Herausforderungen angepasst werden.

Von 1. bis 30. Juni gibt es die Möglichkeit sich einzubringen. Per Online-Fragebogen auf www.moedling.at/oek-umfrage oder einfach einen Fragebogen in der Servicestelle der Stadtgemeinde Mödling, Pfarrgasse 9, im Erdgeschoß, ausfüllen. Die wichtigsten Ergebnisse werden im Anschluss an die Befragung veröffentlicht und fließen in das neue Entwicklungskonzept ein.

eine Gruppe von Menschen, die ein Plakat haltenBaudirektor Werner Deringer, Vizebürgermeisterin und Raumplanungs-Stadträtin Silvia Drechsler, Bürgermeister Hans Stefan Hintner und Planungsreferatsleiterin Marita Widmann (von links) hoffen auf zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Befragung.

Wozu dient das Örtliche Entwicklungskonzept der Stadtgemeinde Mödling?

Die Stadt Mödling ist ein attraktiver Standort für Wohnen, Arbeiten, Betriebe, Bildung, Freizeit und Erholung mit einem besonders wertvollen Naturraum und einem lebendigen historischen Stadtzentrum. Diese Qualitäten werden durch Vorgaben und Regelungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes abgesichert. Im Örtlichen Entwicklungskonzept werden die langfristigen Ziele der räumlichen Entwicklung der Stadt festgelegt. Dadurch können entsprechende räumliche Voraussetzungen für Siedlungen, Grünräume, Betriebsgebiete und Infrastrukturen geschaffen werden.

Das Örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) wird als Bestandteil des Örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Mödling vom Gemeinderat beschlossen. Es wird per Bescheid von der zuständigen Abteilung der Niederösterreichischen Landesregierung genehmigt. Das ÖEK bildet somit eine rechtsverbindliche Grundlage für die Inhalte des Flächenwidmungsplanes. Es besteht aus einer planlichen und einer textlichen Darstellung künftiger Entwicklungsziele bzw. -maßnahmen und dient als Richtschnur für die langfristige räumliche Entwicklung der Stadt.

Linktipps: www.moedling.at/oek, www.moedling.at/oek-umfrage