Mödlings Mandatare bringen Ideen ein

Workshop zur Überarbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.

 Die Stadtgemeinde Mödling arbeitet derzeit an der Aktualisierung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes, in dem wesentliche strategische Weichenstellungen für die künftige Entwicklung der Stadt vorgenommen werden. Das derzeit rechtsgültige Entwicklungskonzept (ÖEK) wurde 2015 das letzte Mal überarbeitet und muss daher an geänderte Rahmenbedingungen und künftige Herausforderungen angepasst werden. 

Für die Überarbeitung läuft derzeit eine Bevölkerungs-Umfrage, bei der sich alle Mödlingerinnen und Mödlinger einbringen können. Für die Stadt- und Gemeinderätinnen und -räte gab es am 20. Juni einen Workshop zum Örtlichen Entwicklungskonzept. Hier konnten sich die Mandatarinnen und Mandatare einbringen und ihre Ideen zu den einzelnen Themenfeldern besprechen. Verena Paul leitete den Workshop, Josef Hameter und Theresa Rihs sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes standen als Expertinnen und Experten zur Verfügung.

eine Gruppe von Menschen, die auf Stühlen sitzenDie Teilnehmerinnen und Teilnhemer am Workshop zur Aktualisierung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes im Mödlinger Rathaus.

Wozu dient das Örtliche Entwicklungskonzept der Stadtgemeinde Mödling?

Die Stadt Mödling ist ein attraktiver Standort für Wohnen, Arbeiten, Betriebe, Bildung, Freizeit und Erholung mit einem besonders wertvollen Naturraum und einem lebendigen historischen Stadtzentrum. Diese Qualitäten werden durch Vorgaben und Regelungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes abgesichert. Im Örtlichen Entwicklungskonzept werden die langfristigen Ziele der räumlichen Entwicklung der Stadt festgelegt. Dadurch können entsprechende räumliche Voraussetzungen für Siedlungen, Grünräume, Betriebsgebiete und Infrastrukturen geschaffen werden. 

Das Örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) wird als Bestandteil des Örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Mödling vom Gemeinderat beschlossen. Es wird per Bescheid von der zuständigen Abteilung der Niederösterreichischen Landesregierung genehmigt. Das ÖEK bildet somit eine rechtsverbindliche Grundlage für die Inhalte des Flächenwidmungsplanes. Es besteht aus einer planlichen und einer textlichen Darstellung künftiger Entwicklungsziele bzw. -maßnahmen und dient als Richtschnur für die langfristige räumliche Entwicklung der Stadt.

Linktipps: 

www.moedling.at/oek

www.moedling.at/oek-umfrage

Eine Gruppe von Menschen, die für ein Foto posierenTheresa Rihs, Werner Deringer, Silvia Drechsler, Marita Widmann, Verena Paul und Josef Hameter (von links) vor dem Workshop zur Aktualisierung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.