Bausperren / Bauverfahren

Bausperren der Stadtgemeinde Mödling

Eine Bausperre nach §26 bzw §35 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 wird durch Beschluss des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mödling über jene Bereiche verhängt, in denen eine Überarbeitung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans vorgesehen ist.

Die Bausperre soll verhindern, dass Bauvorhaben umgesetzt werden, welche die weitere Entwicklung dieses Stadtgebietes behindern würden. Bausperre bedeutet jedoch nicht Bauverbot, den Zielvorstellungen entsprechende Bauvorhaben können auch während der Bausperre bewilligt werden.

Aktuelle Bausperren finden Sie unter dem Punkt Verordnungen/Bauamt

Änderungsverfahren zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

Aktuelle öffentliche Auflagen finden Sie auf der Amtstafel/Bauamt,
aktuelle Bausperren finden Sie unter dem Punkt Verordnungen/Bauamt.

Allgemeines zur Einsichtnahme

Die Einsichtnahme ist während der Zeit des Parteienverkehrs von
MO bis FR von 8.00 - 12.00 Uhr, DO auch von 16.00-18.00 Uhr
im Bauamt der Stadtgemeinde Mödling, Pfarrgasse 9, möglich.

Schriftliche Stellungnahmen zu einem Entwurf können während der öffentlichen Kundmachungsfrist in schriftlicher Form an das Bauamt der Stadtgemeinde Mödling, Pfarrgasse 9, gerichtet werden.