Musikschultarif

Zuständig

  • Wallner Hubert (Referatsleiter Jugend/Sport/Tourismus; Musikschulverwaltung)

Sehr geehrte Damen und Herren, werte Eltern!

Der Kostenbeitrag für den Musikschulbesuch wird, wenn die finanzielle Situation der Eltern dies notwendig macht,
reduziert. Bei der Festlegung der Beiträge wird auf das Familieneinkommen sowie die Zahl und das Alter der
Kinder Rücksicht genommen. Die Höhe des Einkommens muß nachgewiesen werden, wenn man um die Herabsetzung
des Musikschulkostenbeitrages ansucht. Zur Berechnung wird das Nettoeinkommen (also abzüglich
Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und Familienbeihilfe, bzw. Steuerbescheid bei selbständig Erwerbstätigen) herangezogen. Die Reduzierung des Kostenbeitrages für Nachmittagsbetreuung kann - je nach Einkommen - bis
zu 62% vom Höchstbeitrag Euro 97,40.-- betragen.

Gewichtetes Pro - Kopf - Einkommen =
Anrechenbares Familiennettoeinkommen geteilt durch den Gewichtungsfaktor

Gewichtungsfaktor wird durch Zusammenzählen der Gewichtungsfaktoren der einzelnen Familienmitglieder errechnet:

Familienmitglieder Gewichtungsfaktor
1. Erwachsener (als Alleinerzieher)
1,0 (1,4)
2. Erwachsener
0,8
Kind bis 10 Jahre
0,4
Kind bis 14 Jahre
0,6
Kind über 15 Jahre
0,8

E i n s t u f u n g s t a b e l l e :

Staffelungen nach
Pro-Kopf-Nettoeinkommen
Tarif ganze Einheit Tarif halbe Einheit /
2er Gruppe

Euro 436.-- (-32%)

Euro 370.--

Euro 249.--

Euro 437.-- bis 508.--

Euro 400.--

Euro 268.--

Euro 509.-- bis 581.--

Euro 430.--

Euro 288.--

Euro 582.-- bis 654.--

Euro 458.--

Euro 308.--

ab Euro 655.--

Euro 500.--

Euro 330.--